Ihr Tätigkeitsfeld umfasst nach Einarbeitung unter anderem die Betreuung unterschiedlicher IP-Portfolien diverser Mandanten, anfangs in Zusammenarbeit mit einem Mentor, später in selbstständiger Weise. Die Schwerpunkte Ihres Aufgabengebiets liegen in der Verfolgung aller Schutzrechtsarten bis zu ihrer Erteilung sowie der nachfolgenden Durchsetzung einschließlich der Ausarbeitung von Patentanmeldungen. Dabei stehen Sie in direktem Kontakt mit den Mandanten, Erfindern und Kollegen im In- und Ausland. Im Rahmen Ihrer Ausbildung wird Ihnen dadurch bereits umfangreiches theoretisches und praktisches Wissen vermittelt.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Patentanwalt ist ein abgeschlossenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium. Bevorzugt haben Sie Kenntnisse im Bereich Halbleitertechnologie oder Schaltungstechnik. Des Weiteren sollten Sie ein ausgeprägtes Interesse an innovativen technischen Ansätzen und ihrer Abstraktion in rechtliche Formulierungen mitbringen. Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse sind ein Muss in jeder international tätigen Kanzlei.